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Freifahrsteuerung

Freifahrsteuerung

Die Freifahrsteuerung gewährleistet bei Branderkennung das Freifahren der Schließbereiche unter Netz- und Netzausfallbedingungen. Nach Branderkennung durch die Feststellanlage stellt die Schließbereichsüberwachung fest, ob der Schließbereich frei ist. Ist der Schließbereich belegt, werden die Förderanlagenantriebe – unabhängig von der Förderanlagensteuerung – angetrieben und der Schließbereich frei gefahren. Die Schließbereichsüberwachung durch Lichtschranken kann durch andere geeignete Maßnahmen ersetzt werden.Bei mehreren Abschlüssen erfolgt das Freifahren nach dem Kaskadenprinzip, das bedeutet, dass die einzelnen Förderstrecken nacheinander freigefahren werden.Bei Netzfehler/Netzausfall werden vorsorglich alle Schließbereiche freigefahren, die Abschlüsse bleiben jedoch offen.Um diese Funktion erfüllen zu können, müssen die Versorgungsleitungen der Antriebsmotoren über die abs-Freifahrsteuerung geführt werden.
Auffrischungskurs gem. ADR Kap. 8.2.1.5

Auffrischungskurs gem. ADR Kap. 8.2.1.5

Gesetzliche Grundlage: Kapitel 8.2 ADR und Satzung der IHK. Zielgruppe: Führer*innen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter befördern und im Besitz einer gültigen ADR-Card sind und diese verlängern müssen. Bildungsinhalte: Die Inhalte richten sich nach Kap. 8.2 ADR und den Vorgaben der IHK. Es werden grundlegende Lehrinhalte und Neuerungen vermittelt. Zugang: Gütlige ADR-Card unabhängig ob es diese für Versandstücke lose Schüttung, mit Aufbaukurs Tank bzw. Aufbaukurs Kl. 1 oder 7 ausgestellt ist. Dauer: 12 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten Prüfung/Abschlussart: Prüfungsdauer: 30 Minuten. Es handelt sich um eine nicht öffentliche Prüfung der IHK. Abschluss: ADR-Card (ADR-Bescheinigung) Hinweise: Der Kurs unterliegt den Bestimmungen der IHK Pfalz. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Der Personalausweis und die letze gültige ADR-Card ist zur Legitimation mitzubringen. Bei Kursbeginn ist ein biometrisches Passfoto dem Veranstalter zu überlassen. Registrierung am Kurstag: Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, müssen die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr zur an diesem Tag vor Ort sein. Kursgebühr: 240,- Euro Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Eine separate Prüfungsgebühr von 50,- € wird von der IHK gemäß aktuellem Gebührentarif in Rechnung gestellt.